Jedes dauergepflegte Gemeinschaftsgrab hat eine Nutzungsdauer von 30 Jahren für folgende Grabarten
Sarggrab als Einzelgrab
Sarggrab als Partnergrab
Urnengrab als Einzelgrab
Urnengrab als Partnergrab
es besteht eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit des Nutzungsrechts
In der GrundAusstattung sind enthalten:
Grabmal mit vertiefter Beschriftung der Namens- und Lebensdaten der Verstorbenen
30 Jahre regelmäßige Grabpflege (inkl. Gießpflege) siehe unten